Waidgerechtigkeit

Bei Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten (§ 1 Abs. 3 bis 5 BJG). Dies sind ungeschriebene Regeln, die traditionell bei der Ausübung der Jagd zu beachten sind.

Aus diesen Grundsätzen ist ein Teil der in § 19 Abs. 1 BJG enthaltenen sachlichen Verbote hervorgegangen. Die einzelnen sachlichen Verbote bestimmen, wie die Jagd nicht ausgeübt werden darf.