Das Reviersystem besagt, dass das Jagdrecht nur in Jagdbezirken (= Jagdrevieren) ausgeübt werden darf (§ 3 BJG). Als Folge dieses Systems ist praktisch die gesamte Fläche des Bundesgebiets in einzelne Jagdbezirke eingeteilt.
Das Reviersystem besagt, dass das Jagdrecht nur in Jagdbezirken (= Jagdrevieren) ausgeübt werden darf (§ 3 BJG). Als Folge dieses Systems ist praktisch die gesamte Fläche des Bundesgebiets in einzelne Jagdbezirke eingeteilt.