Die Jagdausübung wird durch
- sachliche Verbote,
- örtliche Verbote und
- zeitliche Verbote (Jagd- und Schonzeiten)
beschränkt.
Außerdem sind Besitz- und Verkehrsverbote nach der Bundeswildschutz-Verordnung und die Hegebeschränkungen zu beachten.
Die Jagdausübung wird durch
beschränkt.
Außerdem sind Besitz- und Verkehrsverbote nach der Bundeswildschutz-Verordnung und die Hegebeschränkungen zu beachten.