Pachtdauer

Die Mindestpachtdauer für Niederwildreviere soll 9 Jahre ([infopopup:4IVBJG]) betragen. Die Mindestpachtdauer für Hochwildjagden beträgt 12 Jahre ([infopopup:art14II]). Die Mindstpachtdauer kann vertraglich nicht verkürzt werden. Nach oben besteht für die Pachtdauer keine Grenze. Sie kann z. B auf unbegrenzte Zeit oder auch die Lebenszeit des Pächters abgeschlossen werden ([infopopup:11IVBJG]).