Eingemeindung

Bei der Eingemeindung einer Gemeinde in eine andere erlischt das bisherige gemeinschaftliche Jagdrevier der eingemeindeten Gemeinde. Es entsteht ein neues gemeinschaftliches Jagdrevier der neuen Gemeinde, das entsprechend größer ist. Ebenso entsteht eine neue Jagdgenossenschaft. Laufende Jagdpachtverträge werden hiervon aber nicht beeinflusst.