Ein bestätigter Jagdaufseher, der nicht Berufsjäger oder forstlich ausgebildet ist, hat im Jagdschutz grundsätzlich dieselben Rechte wie der Revierinhaber (??), (??).
Ein bestätigter Jagdaufseher, der nicht Berufsjäger oder forstlich ausgebildet ist, hat im Jagdschutz grundsätzlich dieselben Rechte wie der Revierinhaber (??), (??).