Der Biotoppflege dienen folgende Anlagen:
- Wildäcker und Wildäsungsflächen;
- Verbissgehölze mit Weichhölzern;
- Remisen (Hecken, Feldholzinseln) zum Schutz des Wildes;
- ruhige Einstände mit guter Deckung;
- künstliche Feuchtgebiete und Suhlen;
- künstliche Brutstätten und Nistplätze.
Diese Anlagen müssen von den Hegepflichtigen erstellt werden, wenn sie für die Schaffung und Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestands in angemessener Wilddichte im jeweiligen Revier erforderlich sind.