Hegepflicht

Jagdrecht und Hegepflicht sind miteinander verbunden (§ 1 Abs. 1 BJG). Hege ist nicht nur ein Recht sondern zugleich eine Pflicht.

Die frei lebende Tierwelt ist wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Sie ist als Teil des natürlichen Wirkungsgefüges in ihrer Vielfalt zu bewahren (Art. 1 Abs. 1 BayJG). Hege ist heute in erster Linie Biotophege.