Ein Deliktschaden, auch Haftpflichtschaden genannt, sind Schäden, die durch eine verbotene Handlung vorsätzlich oder fahrlässig an fremden Sachen oder Personen (zum Beispiel durch unvorsichtigen Waffenumgang oder durch den Jagdhund) begangen werden (§§ 823 ff. BGB). Ein Schadensersatzanspruch kann auch durch die Verletzung eines fremden Jagdausübungsrechts entstehen.
Die Jagdhaftpflichtversicherung, die Voraussetzung für die Erteilung / Verlängerung des Jagdscheins ist, schützt den Jäger vor einer Inanspruchnahme aus solchen Deliktschäden. Sie ersetzt aber keine Wildschäden!
Deliktschaden = Schaden durch verbotene Handlung des Jägers.