Die Forstbehörden erstellen beim Forstlichen Gutachten in denjenigen Hegegemeinschaften, bei denen im vorangegangenen Gutachten die Verbissbelastung als „zu hoch“ oder „deutlich zu hoch“ bewertet wurde („rote“ Hegegemeinschaften), für alle Jagdreviere ergänzende Revierweise Aussagen. In den „grünen“ Hegegemeinschaften (Wertung der Verbissbelastung „günstig“ oder „tragbar“) werden Revierweise Aussagen erstellt, wenn dies für das jeweilige einzelne Jagdrevier von Beteiligten (Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer, Revierinhaber oder einzelne Jagdgenossen) beantragt wird.
Vor der endgültigen Fertigung der Revierweisen Aussage wird den Beteiligten ein gemeinsamer Waldbegang angeboten, bei dem der Entwurf der Revierweisen Aussage vorgestellt und an konkreten Waldbildern erläutert wird.