Treibjagd

Eine Treibjagd liegt vor, wenn das Wild von Treibern planmäßig aufgescheucht wird, damit es seine Deckung verlässt und auf der Flucht von den Schützen erlegt werden kann.

Unabhängig von der Art des Jagens liegt in Bayern stets eine Treibjagd vor, wenn mehr als 4 Personen als Treiber und Abwehrer teilnehmen. Auf die Anzahl der Schützen kommt es nicht an (Art. 30 Abs. 1 BayJG).