Umverteilung

An Stelle eines Stückes der älteren oder stärkeren Klasse darf erlegt werden:

  • ein Stück aus der jüngeren oder schwächeren Klasse (beim männlichen Rotwild nicht aus der Klasse IIa),
  • oder aus dem Zuwachs.

Außerdem dürfen, wenn dadurch nicht die Ausgewogenheit des Geschlechterverhältnisses gefährdet wird

  • für nicht erlegtes männliches Wild, weibliches Wild erlegt,
  • schlecht veranlagte männliche Jährlinge auf weibliches Wild angerechnet werden (§ 16 Abs. 1 AVBayJG).