Abschussregelung

Bei der Abschussplanregelung geht es darum, einen den landschaftlichen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestand in angemessener Zahl zu erhalten und dabei gleichzeitig die Entstehung von Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft möglichst zu vermeiden (§ 21 Abs. 1 BJG).

Entsprechend dem Grundsatz des Reviersystems gilt die Abschussplanregelung für das Jagdrevier (Art. 32 Abs. 1 BayJG). Da der Lebensraum der Schalenwildarten meist über die Reviergrenzen hinausreicht, hat sich die Bildung von Hegengemeinschaften empfohlen, die die Betreuung und Regelung der Abschussplanung und Hege aller vorkommenden abschussplanpflichtigen Wildarten übernommen haben.