Schalenwild

Für das Erlegen von Schalenwild sind eine bestimmte Geschossart (Büchsen- und Flintenlaufgeschosse) sowie eine bestimmte Mindestenergie und teilweise auch ein bestimmtes Mindestkaliber vorgeschrieben (§ 19 Abs. 1 Ziff. 1. u. 2. BJG):

Rehwild:E100 = 1000 Joule oder mehr,
Übriges Schalenwild:E100 = 2000 Joule oder mehr und Mindestkaliber 6,5 mm.