Mit Pistolen und Revolvern darf grundsätzlich nicht auf Wild geschossen werden (§ 19 Abs. 1 Ziff. 1. u. 2. BJG).
Als Ausnahmen sind erlaubt:
- Fangschuss auf Schalenwild, wenn die E0 = 200 Joule oder mehr beträgt. Für den Fangschuss auf anderes Wild ist eine Mindestenergie nicht vorgeschrieben!
- Bau- und Fallenjagd. Hier ist ebenfalls keine Mindestenergie vorgeschrieben!