Unfallverhütung

Beim Bau von Hochsitzen, Kanzeln und sonstigen jagdlichen Einrichtungen müssen die Rewgelungen in den Unfallverhütungsvorschriften Jagd der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften beachtet werden.
Für Hochsitze gelten die Regelungen in (§ 7 (VSG 4.4)).