Es ist verboten, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten (§ 17 TierSchG).
Die Jagd im Rahmen der Jagdgesetze und bei waidgerechter Ausübung ist immer ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Dabei ist zu beachten, dass Tierschutzrecht und Jagdrecht nebeneinander bestehen (§ 44a BJG).