Greifvögel

Greifvögel (einschließlich Falken!) genießen einen doppelten Schutz:

  1. Alle Greifvögel sind ganzjärig geschont,
  2.  Halten von und Handeln mit Greifvögeln ist grundsätzlich nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde erlaubt.

Nur Habichte werden werden von der ganzjährigen Schonzeit ausgenommen
(§ 22 Abs. 4 BJG), nicht auch andere Greifvögel!