Greifvögel (einschließlich Falken!) genießen einen doppelten Schutz:
- Alle Greifvögel sind ganzjärig geschont,
- Halten von und Handeln mit Greifvögeln ist grundsätzlich nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde erlaubt.
Nur Habichte werden werden von der ganzjährigen Schonzeit ausgenommen
(§ 22 Abs. 4 BJG), nicht auch andere Greifvögel!