Für die Jagdausübung auf krankes Wild gilt keine zeitliche Beschränkung, wenn im Einzelfall das sofortige Erlegen unerlässlich erscheint, um dem Wild Qualen zu ersparen oder die Ausbreitung von Seuchen zu verhindern.
Für die Jagdausübung auf krankes Wild gilt keine zeitliche Beschränkung, wenn im Einzelfall das sofortige Erlegen unerlässlich erscheint, um dem Wild Qualen zu ersparen oder die Ausbreitung von Seuchen zu verhindern.