Schutzwirkung

Eine bestandsbedrohte Wildart ist besser geschützt, wenn sie dem Jagdrecht unterliegt und ganzjährig geschont ist, als wenn sie dem besonderen Schutz der Naturschutzgesetze / Artenschutzverordnungen unterstellt wird, da das Naturschutzrecht keine persönlich verantwortliche Person kennt.