Hochwild ist alles Schalenwild außer Rehwild, ferner Auerwild, Stein- und Seeadler. Das ist von Bedeutung für die Laufzeit von Jagdpachtverträgen (§ 14 Abs. 2 BJG) und von großer finanzieller Bedeutung für die Jgdgenossenschaft. Der Begriff des Hochwildreviers ist in ([infopopuptag=8AV]) geregelt.
Alles übrige Wild gehört zum Niederwild. Der Begriff Hochwild ist historisch entstanden. Er bezeichnete Wild, dessen Jagd besonders geschätzt wurde und die deshalb dem hohen Adel (Hohe Jagd) vorbehalten war. Das Niederwild durfte hingegen auch von anderen Personengruppen bejagt werden (Niedere Jagd).