Die Waffe muss gemäß Durchführungsanweisung 1 zu § 2 Abs. 1 VSG 4.4 funktionssicher sein, d. h. sie muss
- zuverlässig gesichert werden können,
- einen dichten Verschluss haben,
- keine Laufaufbauchungen, Laufdellen oder Rostnarben haben.
Die Waffe muss gemäß Durchführungsanweisung 1 zu § 2 Abs. 1 VSG 4.4 funktionssicher sein, d. h. sie muss