Die Zuverlässigkeit des Betroffenen spielt im Jagdrecht und im Waffenrecht eine besondere Rolle. Sie ist die wichtigste Voraussetzung sowohl für die Erteilung des Jagdscheins als auch für die Erteilung der Waffenbesitzkarte.
Bei Vergehen gleich welcher Art beginnt bei einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen bereits die Unzuverlässigkeit.