Die Zustimmung des Verpächters zur Erteilung der Jagderlaubnis ist erforderlich, sofern im Jagdpachtvertrag nichts anderes vereinbart worden ist.
Die Zustimmung des Verpächters zur Erteilung der Jagderlaubnis ist erforderlich, sofern im Jagdpachtvertrag nichts anderes vereinbart worden ist.