Jagdpacht

Das Jagdrecht ist mit dem Eigentum an Grund und Boden untrennbar verbunden. Es kann nicht verkauft, verschenkt oder sonst übertragen werden, ohne dass das Grundstück, zu dem es gehört, gleichzeitig verschenkt, verkauft oder sonst übertragen wird. Das Jagdrecht kann auch nicht verpachtet werden.

Verpachtet werden kann nur die Ausübung des Jagdrechts.