Waffengebrauch

Ein Schusswaffengebrauch gegen Personen ist (nur!) bei Notwehr ([infopopup:32stgb]) erlaubt.

Beim Einsatz von Waffen gegen Personen ist größte Zurückhaltung geboten. Von mehreren geeigneten Abwehrmaßnahmen darf nämlich nur das zur Beseitigung des Angriffs erforderliche – also das mildeste – Mittel eingesetzt werden.