Durch die Fütterung des Wildes darf die Verwirklichung des Hegeziels nicht gefährdet werden, d. h. die Höhe des Wildbestands darf nicht den gegebenen landschaftlichen und landesstrukturellen Verhältnissen widersprechen.
Das Bereitstellen von Wildäckern und Wildäsungsflächen ist kein „Füttern“, sondern Schaffung natürlicher Äsung!